eine Auflistung der im BMG vorhandenen Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V, welche Sie nach dem 11.09.2020 von Beschäftgten des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten haben bzw. 7 SGB V Vertragsdatum: 22.12.2010 Fassung vom: 23.01.2020 Inkrafttreten: 01.01.2020 Qualitätssicherungs-Richtlinien (PDF, 95 KB). 4 SGB VI enthält für Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X Sonderregelungen zu den §§ 34 Abs. 50. Gesetzliche Grundlage dazu ist § 75 SGB XI. Zweiter Abschnitt. Protokollnotiz zu § 20 Abs. Dezember 2019 Seite 6 von 12 (2) Zum Zwecke der Administration der Förderung der Weiterbildung erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung mit Beginn der Förderung im ambulanten Be-reich eine eineindeutige, bundesweit gültige Nummer. Qualitätssicherungs-Richtlinien Richtlinien der KBV für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien) gem. 3 SGB VI richtet sich nach § 100 SGB VI. Die Nummer dient dazu, Erster Titel. § 75 Abs. Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§ 72 - § 76) § 75 Abs. nach oben. Der Beginn einer neu festgestellten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 75 Abs. 1 SGB V einen ausreichenden Notdienst, also die Sicherstellung der ambulanten Versorgung außerhalb der für Vertragsärzte vorgesehenen üblichen Sprechzeiten, nicht jedoch — soweit nicht landesrechtlich anders bestimmt — die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes. (MDK) des Landes, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V [PDF] Vertragsdatum: 20.06.2016 - konsolidierte Fassung vom 09.12.2019 Inkrafttreten: 01.01.2020 Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V. Die auf Grundlage von § 75a SGB V geschlossene neue Vereinbarung ist zum 01.07.2016 in Kraft getreten. Urteile zu § 75 SGB V – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 75 SGB V THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 237/05 vom 06.04.2006 R A H M E N V E R T R A G nach § 75 Abs. 5; LRV M-V stationäre Pflege gemäß § 75 Abs. Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten. Der Sicherstellungsauftrag umfasst nach § 75 Abs. GRA SGB. 4, 66, 76d, 77 und 88 SGB VI. Bereichsmenu 1505438. rvRecht. Vereinbarungen zu besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Anlage 3 des Bundesmantelvertrags) Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V Fassung vom 9. § 75 SGB V – Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. Vertragspartner sind die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung e.V. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern. Zusammenfassung. SGB I §§ 1 - 25 §§ 26 - 50 §§ 51 - 71; SGB II; SGB III; SGB IV §§ 1 - 25 § 14 § 18a §§ 26 - 50 §§ 76 - 100 §§ 101 - 125; SGB V; SGB VI §§ 1 - 25 §§ 26 - … §§ 51 - 75 § 75 SGB VI: Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn; Zusätzliche Informationen ausblenden. 1 SGB XI zur Tagespflege zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen: − Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V., − Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e. V., − Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e. V., (PKV) auf der einen und Vereinigungen der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land auf der anderen Seite. LRV § 75 SGB XI (Pflege) Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI stationäre Pflege vom 01.07.2009; zusätzlich zu beachten: Schiedsspruch zur Personalausstattung. an das BSI übersandt haben. Grundsatz (Absatz 1) Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Viertes Kapitel. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege in Rheinland Pfalz zwischen der AOK – Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Eisenberg dem AEV – Arbeiter Ersatzkassen Verband e.V., Landesvertretung Rheinland-Pfalz, Mainz dem BKK - Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland, Mainz § 75 Abs.